(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für unseren gesamten Geschäftsverkehr mit dem Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den Auftraggeber gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne es eines unseres ausdrücklichen Hinweises im Einzelfall bedarf.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführen.
(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
(1) Der Vertrag gilt mit der schriftlichen Auftragserteilung durch den Auftraggeber als erteilt. Der Auftrag gilt nach der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer als angenommen und rechtskräftig.
(1) Sofern es sich bei dem Vertragsgegenstand um einen Werkvertrag handelt, wird die Vergütung spätestens mit der Abnahme des Werkes fällig. Es gelten insofern die gesetzlichen Regelungen.
(2) Unwesentliche Abweichungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, ebenso wenig wie durch den Auftraggeber nach Auftragserteilung erfolgte Änderungen hinsichtlich Konzept und Inhalt.
(3) Die Abnahme kann ausdrücklich oder konkludent, etwa durch Zahlung des vereinbarten Preises oder Verwendung des vertragsgegenständlichen Werkes, erfolgen.
(1) Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr nach dem gesetzlichen Gewährleistungsbeginn.
(2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens binnen 2 Wochen ab Gefahrübergang anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen.
(3) Gewährleistungsrechte des Auftraggebers richten sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(1) Von uns in Aussicht gestellte Fristen oder Termine zur Erbringung der vertraglich bestimmten Leistungen (Ausführungsfristen) gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.
(2) Die Einhaltung der Ausführungsfristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen und Obliegenheiten des Auftraggebers (Mitwirkungspflichten) voraus. Soweit der Auftraggeber hiergegen verstößt, verlängern sich die Ausführungsfristen entsprechend zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt uns vorbehalten.
(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur a. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b. für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder verschuldensunabhängig für die Beschaffenheit des Werkes einstehen oder für Ansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz.
(1) Wir haften nicht für die Unmöglichkeit oder Verzögerung der Leistung, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Erkrankung, Todesfall, Todesfall in der Familie) verursacht worden sind, die nicht von uns zu vertreten sind.
(2) Wir werden den Auftraggeber von einer etwaigen Unmöglichkeit oder Verzögerung der Leistung nach Absatz 1 unverzüglich informieren. Sofern solche Ereignisse unsere Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Art verlängern sich die Ausführungsfristen um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
(3) Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber uns vom Vertrag zurücktreten.
(1) Wir werden alle zu unserer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
(2) Alle Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit der Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(3) Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Heusweiler. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber Unternehmer iSv § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
Stand: Juni 2016