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    18. Mai 2015

    Warum man kostenlose Bilder nicht (immer) frei nutzen kann

    Im letzten Beitrag habe ich ein paar Quellen für kostenlose Bilder vorgestellt. Nun soll es darum gehen, dass man, je nach Verwendung, diese Bilder nicht uneingeschränkt nutzen darf. Ein paar rechtliche Dinge gibt es zu beachten.

    Sie wollen Bilder für Ihre Webseite oder Ihre Blogbeitrag, aber (noch) kein Geld dafür ausgeben? Dann sind Suchmaschinen für kostenlose Bilder eine gute Alternative. Wenn Sie jedoch rechtlich gesehen auf der sicheren Seite sein wollen, beachten Sie folgende Punkte.

    1. Selbstgemachte Fotos, Bilder, Grafiken

    Beginnen wir mit der sichersten Variante: Sie machen Ihre Fotos, Bilder und Grafiken einfach selbst. Wenn Sie über ein bisschen fotografisches Talent oder Geschick in der Bildbearbeitung verfügen, können Sie Ihr eigener Bildlieferant werden. Lassen Sie Urheberrecht Urheberrecht sein und genießen Sie die Ruhe. Leider kann das nicht jeder, bzw. fehlt oft schlichtweg die Zeit dazu.

    2. Public-Domain-Bilder

    Public Domain bedeutet schlichtweg, dass der Ersteller eines Werkes auf jegliche Rechte verzichtet und es zur allgemeinen Benutzung freigibt (Das deutsche Wort ist „gemeinfrei“). Sie dürfen die Bilder also auch für kommerzielle Zwecke nutzen oder sie gar abändern. Damit stellen Public-Domain-Bilder die zweitsicherste Variante dar. Auch unter der Creative Commons Lizenz CC0 lizenzierte Bilder sind gemeinfrei.

    3. Creative Commons

    Creative Commons stellen verschiedene Lizenzen zur Verfügung, unter der ein Nutzer ein Werk lizenzieren kann. Je nach Art ist die Nutzung jedoch mehr oder weniger eingeschränkt.

     

    Neben der schon erwähnten CC0-Lizenz stehen sechs weitere Lizenzierungsmodelle zur Verfügung. Von diesen sind nur drei für uns von Interesse, da sie die kommerzielle Nutzung erlauben. Es sind dies: CC BY, CC BY-SA und CC BY-ND. Allen Lizenzen ist gemeinsam, dass der Name des Urhebers bei der Nutzung genannt werden muss. D.h. wir müssen für die Nutzung nichts bezahlen, geben aber dem ursprünglichen Ersteller sozusagen die Anerkennung, die er verdient.

     

    Nutze ich also ein Bild unter einer dieser Lizenzen muss ich den Namen des Erstellers dazuschreiben. Doch damit nicht genug. Es muss auf die entsprechende Creative-Commons-Lizenz verlinkt werden. Sollten Sie also nicht die Möglichkeit haben, einen Link zu setzen, dürfen Sie das Bild nicht verwenden.

     

    CC BY-SA heißt darüber hinaus, dass auch das Werk, für das ich das Bild verwende unter der gleichen Lizenz erscheinen muss. Nutze ich also ein Bild mit CC-BY-SA-Lizenz für einen Blogartikel, darf ich es verändern, anpassen und darf den Blogartikel zu kommerziellen Zwecken, bspw. im Rahmen einer Firmenwebseite benutzen. Ich bin jedoch verpflichtet, den Artikel auch unter CC BY-SA zu veröffentlichen. Somit können auch andere mein „Werk“ frei verwenden. Also kann man nicht einfach ein CC-BY-SA-Bild in seinen Blogbeitrag einbauen und dann „all rights reserved“ drunterschreiben. Kann man schon. Ist aber nicht rechtens. Also: Finger weg!

     

    CC BY-ND ist noch restriktiver und erlaubt keine Abänderung des Werkes. Ich bin also bspw. nicht berechtigt, das Bild in eine Collage einzubauen oder nur einen Ausschnitt zu verwenden etc.

    Rechtliche Probleme

    Selbst wenn man die Creative-Commons-Nutzungsbedingungen verinnerlicht hat, bleibt ein Problem bestehen. So lange ich die Bilder ordnungsgemäß in meine Webseite oder meinen Blogartikel einbaue, bin ich auf der sicheren Seite.

     

    Gerade Blogartikel werden jedoch des öfteren über die sozialen Medien, insbesondere Facebook, geteilt. Und hier sind wir beim Problem. Es ist nicht möglich, die Anforderungen der Creative Commons zu erfüllen, bspw. wenn es darum geht, dass ein Werk unter denselben Bedingungen veröffentlicht werden soll.

     

    In den Facebook-AGB heißt es dazu (Stand: 30.1.2015):

    Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“). Diese IP-Lizenz endet, wenn du deine IP-Inhalte oder dein Konto löschst; es sei denn, deine Inhalte wurden mit anderen geteilt und diese haben die Inhalte nicht gelöscht.

    Dadurch ist jegliche Nutzung unter den gleichen Bedingungen dahin!

    Ein weiteres, allgemeineres Problem

    Selbst wenn ich aus den oben genannten Gründen darauf verzichte, mit Creative Commons lizenzierte Werke zu benutzen, und nur Public-Domain-Bilder verwende: Wer garantiert, dass die Bilder, die ich im Web als gemeinfrei finde auch tatsächlich gemeinfrei sind? Nun, die kurze Antwort lautet: Niemand.


    Eine schöne Checkliste, was man bei Bildern in Social Media beachten soll, hat Robert Weller auf toushenne.de veröffentlicht.


    Als sichere Varianten bleiben leider nur Bilder zu kaufen oder sie selbst zu erstellen (entweder Foto oder Grafik). Alles andere ist bestenfalls eine rechtliche Grauzone.

    tagPlaceholderTags: Online-Kommunikation, Bilder

    Christian Krauß

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